Benutzungshinweise

 

Bitte beachten Sie:

 

  • Benutzung der Hüpfburg auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Die Hüpfburg ist für Kinder von 3 bis 12 Jahre geeignet.
  • Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht von Erwachsenen.
  • Die maximale Anzahl der Benutzer ist zu beachten.
  • Der Alters- bzw. Größenunterschied muss bei gleichzeitiger Benutzung möglichst gering sein.
  • Kein Tragen von Schuhen während der Benutzung.
  • Keine spitzen oder scharfen Gegenständen z.B. Schmuck, Brillen, Gürtelschnallen, Haarspangen, Halsketten, Stifte usw.
  • Keine Speisen und Getränke.
  • Beim Rauchen Abstand halten.
  • Es ist nicht erlaubt auf die Außenwände zu klettern.
  • Zum Hüpfen ist nur der innere Bereich der Hüpfburg geeignet, nicht der Einstiegsbereich.
  • Rutschgefahr bei Nässe.
  • Da die Hüpfburg trotz Verankerung verrutschen kann, ist darauf zu achten, dass der Einstiegsbereich ausreichend durch Fallschutzmatten gesichert bleibt.
  • Der Betrieb der Hüpfburg bei starkem oder lang anhaltendem Regen ist nicht zulässig. Das Gebläse ist zu sichern und unterzustellen.
  • Der Betrieb der Hüpfburg bei Sturm (ab Windstärke 6) ist nicht zulässig.
  • Die Hüpfburg darf nicht beklebt werden (z.B. mit Hinweiszetteln).
  • Starke Verschmutzungen sind zu vermeiden.

Für den optimalen Betrieb der Hüpfburg:

 

  • Die Luft muss ungehindert einströmen. Der Luftschlauch muss gerade und im rechten Winkel zur Hüpfburg stehen und darf keine Falten oder Knicke haben.
  • Es darf möglichst keine Luft entweichen. Der Luftschlauch muss fest mit dem Gebläse verbunden sein. Die Reißverschlüsse der Luftschlitze unten an den Seitenwänden müssen verschlossen und abgedeckt sein.

   Sicherheit & Versicherung

 

Die Hüpfburgen sind TÜV-geprüft und entsprechen den aktuellen Sicherheitsstandards nach DIN-Norm 14960. Es wird selbstverständlich alles getan, damit nichts passieren kann. Der Einstiegsbereich der Hüpfburgen wird bei Betrieb auf Steinboden bzw. hartem Untergrund durch Fallschutzmatten gesichert.

 

Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für ausreichenden Versicherungsschutz und die gebotene Aufsicht selbst verantwortlich ist.

 

Für den Betrieb einer Hüpfburg ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie ist i.d.R. bei Privatpersonen in der Privathaftpflicht-, bei Gewerbetreibenden in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung.

Die Anforderungen an den Veranstalter lauten:

Der Betreiber einer öffentlichen Freizeiteinrichtung ist gehalten die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und vom Benutzer nicht vorhersehbar bzw. nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Kinder und Jugendliche sind durch geeignete Maßnahmen vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit bei der Benutzung vor Gefahren zu schützen.

 

Die Anforderungen an die Aufsicht lauten:

Eine geeignete Person (mind. 18 Jahre) mit Durchsetzungsvermögen, die eine mögliche Fehlbenutzung (z.B. zu wildes Hüpfen, Schupsen und Klettern auf die Seitenwände) verhindern und ggf. eingreifen bzw. Kinder der Hüpfburg verweisen kann.

Rufen Sie bitte einfach an unter

0176-98283000

 

Nutzen Sie das Kontaktformular

 

Oder schreiben Sie eine E-Mail an

info@hannover-huepfburg-verleih.de

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